Green Energy Lab
Stand: 01.03.2019

Kontakt
Forschungsinitiative Green Energy Lab
Neulinggasse 29/2/16 | 1030 Wien
E: welcome@greenenergylab.at
W: www.greenenergylab.at
ZVR-Zahl 1125336735

 

1 Präambel

Im Rahmen des Green Energy Lab als Vorzeigeregion erfolgt eine Zusammenarbeit mehrerer Partner, um anwenderorientierte Lösungen für das integrierte Energiesystem der Zukunft zu entwickeln und zu demonstrieren. Für die Koordination dieser Zusammenarbeit ist die „Forschungsinitiative Green Energy Lab“ als Verein verantwortlich (in der Folge kurz „Verein“).

Im Rahmen dieser Verbundkoordination werden dem Verein von Mitgliedern des Innovator Circles (in der Folge kurz „IC-Mitglieder“) vertrauliche Informationen zur Verfügung gestellt, damit der Verein gemäß seinem Vereinszweck zur Realisierung der Vorzeigeregion beitragen kann. Der Innovator-Circle steht zunächst allen Vertragspartnern des Verbundvertrages offen; zusätzlich steht der Innovator-Circle grundsätzlich auch externen Interessenten offen, sofern der Interessent vom Verein auf Antrag positiv registriert wurde. Die Letztentscheidung über eine positive Registrierung trifft der Vorstand des Vereins. Die Mitglieder des Innovator-Circle beteiligen sich an der Generierung von Projektideen und können Projektideen vorschlagen, die von der Steering Group zu bewerten sind. Der Verein erklärt gegenüber den IC-Mitgliedern, diese Informationen nach Maßgabe des vorliegenden Dokumentes vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitserklärung gilt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins als verbindlich und wird ab diesem Tag vom Verein eingehalten. Besteht zwischen dem Verein und einem IC-Mitglied bereits eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung, so hat diese Vorrang gegenüber der vorliegenden Erklärung.

 

2 Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen im Sinne der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung sind alle Unterlagen, Spezifikationen, Daten, Berechnungen, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Kenntnisse und Know-how, körperlicher oder unkörperlicher Art, in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form, die dem Verein im Zusammenhang mit dem Verbundvertrag von einem Vertragspartner oder mehreren Vertragspartnern in welcher Weise auch immer offenbart oder sonst zugänglich gemacht werden (in der Folge kurz „Informationen“)

 

3 Verpflichtung zur Geheimhaltung

3.1 Der Verein erklärt, dass er alle ihm von einem IC-Mitglied zur Kenntnis gebrachten Informationen als ihm anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse behandeln und sie Dritten nicht zugänglich machen wird. Durch diese Erklärung werden keine wie immer gearteten sonstigen Rechte erworben; darüber hinaus wird auch keine Gewährleistung oder Haftung hinsichtlich der überlassenen Informationen übernommen. Die vorliegenden Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht, wenn nachweislich

vertrauliche Informationen eines IC-Mitglieds bereits vor Geltung der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung allgemein bekannt waren oder
vertrauliche Informationen eines IC-Mitglieds nach Veröffentlichung der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung durch einen Dritten ohne Zusammenhang mit der vorliegenden Erklärung mitgeteilt werden oder
vertrauliche Informationen einem IC-Mitglied aufgrund seiner eigenen Arbeit oder durch sonstige Tätigkeiten bekannt werden, ohne dass hierzu vertrauliche Informationen vom anderen Vertragspartner herangezogen wurden oder
die (einzelne) IC-Mitglieder schriftlich vereinbaren, dass bestimmte Informationen nicht der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheit unterliegen oder
eine bindende gesetzliche, behördliche oder richterliche Anordnung zur Weitergabe der vertraulichen Informationen besteht.
3.2 Der Verein wird zur Geheimhaltung der ihm anvertrauten Informationen die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich seiner eigenen Geschäftsgeheimnisse anwenden.

 

4 Weitergabe und Rückgabe

4.1. Zwischen Verein und IC-Mitgliedern besteht Einvernehmen darüber, dass die Überlassung der Informationen ausschließlich für den in der Präambel genannten Zweck der Verbundkoordination erfolgt, und dass der Verein die im Rahmen des Verbundvertrages überlassenen Informationen nur dafür verwenden wird. Der Verein wird sie auch nur denjenigen Personen zugänglich machen, die diese Informationen zu dem vorgesehenen Zweck gemäß der Präambel benötigen und wird diese Personen zur entsprechenden Geheimhaltung schriftlich verpflichten. Sofern der Verein entsprechende Informationen gemäß der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung weitergegeben hat und daher insbesondere für den Empfänger auch eine schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung vorliegt, haftet der Verein nicht gegenüber dem IC-Mitglied, von dem der Verein die Informationen erhalten hat, wenn der Empfänger seine Geheimhaltungsverpflichtung verletzten sollte. In einem solchen Fall hat sich das IC-Mitglied, von dem der Verein die Informationen erhalten hat, beim Empfänger direkt schad- und klaglos zu halten.

4.2 Kopien der überlassenen Informationen werden nur insoweit und in dem Umfang angefertigt als dies vernünftigerweise zur Erreichung des Vereinszweckes oder des Zwecks des Verbundvertrages erforderlich ist; im Zweifel wird der Verein das IC-Mitglied, von dem der Verein die Informationen erhalten hat, um Zustimmung ersuchen.

4.3 Alle übergebenen oder sonst zur Verfügung gestellten Informationen sowie sämtliche Kopien davon sind auf schriftliche Aufforderung des IC-Mitgliedes diesem unverzüglich zurückzugeben oder, wenn dieses es wünscht, zu vernichten. Auf Datenträgern gespeicherte Informationen sind auf Wunsch des IC-Mitgliedes, von dem der Verein die Informationen erhalten hat, verlässlich und dauerhaft zu löschen.

 

5 Geistiges Eigentum

Der Verein erwirbt an den Informationen keinerlei Eigentums- oder Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen jedweder Art. Sämtliche Urheberrechte, geistigen Eigentumsrechte, Schutzrechte und Know-how verbleiben beim IC-Mitglied, von dem der Verein die Informationen erhalten hat.

 

6 Dauer der Erklärung

Diese Vertraulichkeitserklärung gilt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins als verbindlich und wird ab diesem Tag vom Verein eingehalten und zwar bis zum Ende des Verbundvertrages; unabhängig davon gilt aber die Vertraulichkeitserklärung in Bezug auf konkrete vertrauliche Informationen fünf Jahre nach Übergabe der Information durch das IC-Mitglied an den Verein, unbeschadet einer aufrechten Mitgliedschaft des IC-Mitgliedes am Innovator Circle und unabhängig von der Geltung des Verbundvertrages.